Wanderordnung

Unsere Wanderordnung

Führung und Haftung

Für den Ablauf der Wanderungen ist allein der Wanderführer zuständig, von Beginn bis Ende der Wanderung ist er weisungsgebend.

Abweichungen vom vorgesehenen Programm liegen im Ermessen des Wanderführers.

Damit unsere Wanderungen und Fahrten harmonisch verlaufen, bitten wir alle Teilnehmer um Unterstützung:

Bitte

  • achten Sie auf wetterfeste, zweckmäßige Kleidung
  • eilen Sie dem Wanderführer nicht zu weit voraus und bleiben Sie nicht zurück
  • teilen Sie dem Wanderführer mit, wenn Sie die Wanderung vorzeitig abbrechen möchten
  • beachten Sie beim Wandern und Radfahren die Straßenverkehrsordnung

 Alle Mitglieder des Eifelvereins sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen, so auch auf allen Wanderungen und Fahrradtouren, haftpflicht- und unfallversichert.

Die Versicherung entfällt für Teilnehmer, welche die Gruppe verlassen.


Schutz der Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt

 Werfen Sie keine Abfälle weg. Unsere Natur ist kein Müllplatz.

Wir beachten bei unseren Wanderungen den Schutz von Natur und Landschaft, sowie der Tier- und Pflanzenwelt. Dazu gehört auch das Einhalten der entsprechenden Rechtsvorschriften.

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